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BLOG

24.06.2026

𝐈𝐧 𝐝𝐫𝐞𝐢 𝐒𝐜𝐡𝐫𝐢𝐭𝐭𝐞𝐧 𝐳𝐮𝐫 𝐄𝐔-𝐊𝐨𝐧𝐟𝐨𝐫𝐦𝐢𝐭ä𝐭𝐬𝐞𝐫𝐤𝐥ä𝐫𝐮𝐧𝐠 𝐧𝐚𝐜𝐡 𝐏𝐏𝐖𝐑

[In der Blog-Übersicht wird hier ein Weiterlesen-Link angezeigt]

1̳.̳ Bevor Erzeuger Verpackungen in Verkehr bringen, ist ein 𝐊𝐨𝐧𝐟𝐨𝐫𝐦𝐢𝐭ä𝐭𝐬𝐛𝐞𝐰𝐞𝐫𝐭𝐮𝐧𝐠𝐬𝐯𝐞𝐫𝐟𝐚𝐡𝐫𝐞𝐧 durchzuführen. Dieses umfasst u.a. die Prüfung der Erfüllung von Nachhaltigkeitsanforderungen, wie z. B: PFAS-Grenzwerte, mit Hilfe von Prüfungen, Messungen und Berechnungen. 

2̳.̳ ̳ In diesem Zuge wird die 𝐭𝐞𝐜𝐡𝐧𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞 𝐃𝐨𝐤𝐮𝐦𝐞𝐧𝐭𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧 erstellt, die neben der Beschreibung der Verpackung, den Verwendungszweck auch z.B. die Beschreibung der Bewertungen zur Recyclingfähigkeit, Wiederverwendung und Minimierung aufweist.
𝘏𝘪𝘯𝘸𝘦𝘪𝘴: PFAS‑Grenzwerte gelten nur für Lebensmittelkontaktmaterialien. Hat die Verpackung keinen Lebensmittelkontakt, ist dieser Punkt nicht relevant.

Die Daten zur Erstellung der technischen Dokumentation können in großen Teilen vom Verpackungslieferanten bezogen/übernommen werden. Der Unterschied ist hier, dass die PPWR eine technische Spezifikation der 𝐟𝐞𝐫𝐭𝐢𝐠𝐞𝐧 𝐕𝐞𝐫𝐩𝐚𝐜𝐤𝐮𝐧𝐠 verlangt und der Zulieferer Materialinformationen bereitstellt. 

3̳.̳ ̳ Wurde durch das Konformitätsbewertungsverfahren nachgewiesen, dass eine Verpackung den geltenden Anforderungen genügt, so stellt der Erzeuger eine 𝐄𝐔-𝐊𝐨𝐧𝐟𝐨𝐫𝐦𝐢𝐭ä𝐭𝐬𝐞𝐫𝐤𝐥ä𝐫𝐮𝐧𝐠 nach anliegendem Muster aus. 
𝘏𝘪𝘯𝘸𝘦𝘪𝘴: Am Markt sind bereits hilfreiche Onlinetools zur Generierung von Konformitätserklärungen verfügbar!

Tags: ppwr