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IFS Food 8 𝐕𝐞𝐫𝐬𝐭𝐞𝐡𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐝 𝐚𝐧𝐰𝐞𝐧𝐝𝐞𝐧
Im Folgenden möchte ich Tipps zur Interpretation der Standardanforderungen an die Hand geben. Ein wichtiger Punkt ist hierbei der 𝐔𝐧𝐭𝐞𝐫𝐬𝐜𝐡𝐢𝐞𝐝 𝐯𝐨𝐧 „𝐦𝐢𝐧𝐝𝐞𝐬𝐭𝐞𝐧𝐬“ 𝐮𝐧𝐝 „𝐳. 𝐁.“
Beinhaltet eine Anforderung den Wortlaut „mindestens“, verlangt der IFS-Auditor genau nach diesen genannten Punkten. Bei der untenstehenden Anforderung 3.2.1 bedeutet dies, dass die Hygieneregeln des Betriebes die Punkte Haare und Bärte, Schutzkleidung sowie Handreinigung, etc. beinhalten 𝐌Ü𝐒𝐒𝐄𝐍!
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Wird andererseits in einer Anforderung der Wortlaut „z. B.“ genutzt, dienen die nachfolgend genannten Punkte als Orientierungshilfe und 𝐊Ö𝐍𝐍𝐄𝐍! herangezogen werden. Bei der Anforderung 5.2.1 bietet es sich demnach an, den baulichen Zustand, die Außenbereiche, etc. bei den Werksbegehungen zu kontrollieren. Der letztendliche Umfang ist jedoch individuell festzulegen. 💡
➡️ 3.2.1 Risikobasierte Vorgaben zur Personalhygiene sind dokumentiert, umgesetzt und aufrechtzuerhalten. Diese beinhalten 𝐦𝐢𝐧𝐝𝐞𝐬𝐭𝐞𝐧𝐬 die folgenden Punkte:
• Haare und Bärte
• Schutzkleidung (einschließlich deren Verwendung in Sozialeinrichtungen)
• Handreinigung, -desinfektion und -hygiene […]
➡️ 5.2.1 Betriebsstätten- und Werksbegehungen sind geplant und werden zu bestimmten Themen
durchgeführt, wie 𝐳. 𝐁.:
• baulicher Zustand der Produktions- und Lagerräume
• Außenbereiche
• Produktkontrolle während der Verarbeitung […]