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Major - eine unterschätzte Gefahr
Beim Thema Zertifikatsverlust denkt man in erster Linie an die Missachtung einer der 10 KO-Anforderungen. Was jedoch nicht sofort ins Bewusstsein rückt ist, dass auch der Erhalt einer Major-Bewertung ein Aussetzen, bzw. den Verlust der Zertifizierung mit sich bringt. Auch nach wirksamer Behebung der Nichtkonformität ist eine Zertifizierung lediglich auf Basisniveau möglich.
Um dem vorzubeugen, ist es wichtig zu wissen, unter welchen Voraussetzungen ein Major vergeben wird.
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➡️ Grundsätzlich kann dieser für 𝐣𝐞𝐝𝐞 reguläre IFS-Anforderung ausgesprochen werden (mit Ausnahme der KO-Anforderungen)
➡️ die wesentliche Nichteinhaltung einer Anforderung, insbesondere im Hinblick auf 𝐋𝐞𝐛𝐞𝐧𝐬𝐦𝐢𝐭𝐭𝐞𝐥𝐬𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐡𝐞𝐢𝐭 und 𝐠𝐞𝐬𝐞𝐭𝐳𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫 𝐀𝐧𝐟𝐨𝐫𝐝𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 rechtfertigen eine Vergabe
Dies kann in Punkto Lebensmittelsicherheit eine Fremdkörpergefahr sein. Beispielsweise absplitterndes Holz in der Produktion, bei dem eine Produktkontamination nicht ausgeschlossen werden kann.
Ein Verstoß gegen die „LMIV“ (Lebensmittelinformationsverordnung), der sich in Form von Kennzeichnungsfehlern/Fehlern in der Zutatenliste zeigt, dient als Beispiel einer Nichteinhaltung einer gesetzlichen Anforderung.
💡 Vor allem Prozesse und Zustände, die vermeintlich vorher im Audit kein Aufsehen erregt haben, rücken überraschend in den Vordergrund und sollten daher stets beleuchtet werden!