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𝐖𝐞𝐧𝐧 '𝐚𝐥𝐥𝐞𝐫𝐠𝐞𝐧𝐟𝐫𝐞𝐢' 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐚𝐥𝐥𝐞𝐫𝐠𝐞𝐧𝐟𝐫𝐞𝐢 𝐢𝐬𝐭?
Eine aktuelle RASFF-Meldung (2026.6237) zeigt: Haferflocken, die als glutenfrei deklariert waren, wiesen bei der Eigenkontrolle einen zu hohen Glutengehalt auf. Die Ware wurde zurückgerufen. Gemeldet wurde der Fall aus Belgien, betroffen waren auch Luxemburg und die Niederlande.
Ein Allergenfund im Fertigprodukt ist einer der kritischsten Momente im Qualitätsmanagement, besonders in Betrieben, die sowohl allergenhaltige als auch allergenfreie Produkte herstellen. Doch wie geht man in so einem Fall strukturiert vor?
- Rückverfolgbarkeit einleiten
Wie viel Ware wurde produziert, welche Rohstoffe wurden verwendet? Auch das Team befragen, etwa zu Reinigung und Produktionsplänen, um mögliche Kreuzkontaminationen einzugrenzen. - Rückstellmuster sichern
Muster der betroffenen Charge oder Palette suchen und bereithalten. - Probenahmezeitpunkt prüfen
Bei Allergenanalysen wie Gluten lohnt sich der Blick auf die Uhrzeit der Probenahme. Werte sind oft zu Produktionsbeginn, etwa nach der Reinigung, höher als später im Prozess
💡Tipp: Uhrzeiten notieren!
- Analyseablauf auf Plausibilität prüfen
Testkontrollen, Auswertungskurven und gegebenenfalls die externe Analyse gegenchecken. Auch Freigabeanalysen von Rohstoffen und Anlagen einbeziehen. - Nachanalysen beauftragen
Auffällige Rohstoffe direkt mit analysieren. Bei externen Laboren einen Express-Auftrag abklären, üblich sind 12 bis 24 Stunden nach Probeneingang, ergänzt durch Express-Versand. Proben zu unterschiedlichen Zeitpunkten der Produktion nehmen. Positivbefunde sollten grundsätzlich von einem akkreditierten Labor verifiziert werden, mit Blick auf Methode (ELISA, PCR, LC-MS/MS) und Bestimmungsgrenze. - Ergebnisse vergleichen
Oft stellt sich ein Erstbefund als falscher Alarm heraus. Eine strukturierte Vorgehensweise entscheidet in solchen Fällen über Ruhe oder Chaos im Betrieb.